Die MGSSVÖ ist eine Gemeinschaft für soziales Wohnrecht und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke mit der Zielsetzung die Allgemeinheit im Interesse des Gemeinwohls zu fördern, und zwar durch:
- Beratung und Vertretung der Mitglieder durch Berater, Funktionäre und Vereinsmitarbeiter. Soweit Anwaltszwang besteht, durch die MGSSVÖ beauftragte, befugte, qualifizierte Rechtsanwälte.
- Förderung des sozialen Wohnrechts bezüglich Miet-, Nutzungs-, Wohnungseigentum-, Pacht-, und Kleingartenpachtverhältnisse sowie Baurechtsverträge.
- Förderung sozial verträglicher Wohnungs-, Haus-, Siedlungs- und Wohnbau- und deren Folgekosten.
- Förderung der Mitbestimmung von Mietern, Genossenschaftern, Siedlern und Wohnungs- bzw. Hauseigentümern auch gegenüber Bauherren, Hausverwaltungen, Banken, Versicherungen, Baurechtseigentümern und Baurechtsinhabern wie z.B. Genossenschaften, Hausverwaltungen etc.
- Vertretung aller sonstigen Interessen von Mietern, Genossenschaftern, Siedlern, Wohnungs-, Eigenheiminhabern, Eigentümern, Baurechtsinhabern und Baurechtsbenützern
- Förderung von Personenkomitees zum Wohle von Siedlern und Genossenschaftern in gemeinnützigen Wohnbau- und Siedlungsgenossenschaften
